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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05   

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https://dejure.org/2007,83154
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05 (https://dejure.org/2007,83154)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2007 - 21 A 2607/05 (https://dejure.org/2007,83154)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 (https://dejure.org/2007,83154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 6706/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05
    vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -, BAGE 106, 353, zu ähnlichen tarifrechtlichen Regelungen.

    vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -, a.a.O.

  • VG Frankfurt/Main, 04.07.2005 - 9 E 4113/04

    Altersteilzeit; Stellenzulage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05
    vgl. Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/ Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: August 2006, Anhang 1 zu § 6 BBesG, 3.2.4.; anders: VG Frankfurt, Urteil vom 4. Juli 2005 - 9 E 4113/04 -, juris.
  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Darüber hinaus ist die Revision auch - wie von der Beschwerde gerügt - wegen Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts (§ 127 Nr. 1 BRRG, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG) zuzulassen, nämlich von den im Berufungsurteil selbst angeführten Entscheidungen des OVG Münster (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris) und des OVG Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - HmbJVBl 2009, 67).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    Dies sei - so das Oberverwaltungsgericht Münster in einer unveröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 -) - nach den entsprechend heranzuziehenden Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum so genannten "Anspargedanken" bei einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell berechtigt, weil der Beamte während der Arbeitsphase mit seiner vollen Arbeitsleistung in Vorleistung gegangen sei und ein in der Freistellungsphase auszugleichendes Arbeitszeitguthaben angespart habe.

    Anders als in Rechtsprechung (s. dazu das klägerseits zitierte unveröffentlichte Urteil des OVG Münster vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 -) und Literatur (vgl. Kathke, in: Schwegmann/Summer, a.a.O., A II/1 § 6 BBesG Rn. 30; ähnlich auch Blatt, ZBR 2010, S. 184; s. ferner Kümmel/Pohl, Bundesbesoldungsrecht, Loseblatt-Kommentar, Stand: August 2013, § 2 ATZV, Rn. 50) teilweise vertreten, lässt sich eine vom Wortlaut des § 45 BBesG abweichende Interpretation, die als zulagenauslösend auch eine Fiktion der Funktionswahrnehmung betrachtet, nicht mit der Überlegung rechtfertigen, dass der betroffene Beamte während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die sich anschließende Freistellungsphase in Vorleistung getreten sei, mithin entsprechende Leistungen im Rahmen der ersten Phase des Blockmodells für dessen zweite Phase "angespart" habe.

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

    Der Sache nach bedeutet dies, dass in Fallkonstellationen wie der des vorliegenden Verfahrens die "Wahrnehmung" der herausgehobenen Funktion i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 BBesG auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell fingiert wird - genauso, wie auch die Weiterzahlung der sonstigen Dienstbezüge während dieses Zeitraums auf einer Fiktion beruht, nämlich einer Dienstleistung, die der Beamte in dieser Phase der Altersteilzeit tatsächlich nicht mehr erbringt und auch nicht mehr erbringen muss, weil er sie - gewissermaßen "in Vorleistung tretend" - bereits in der vorangegangenen Dienstleistungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erbracht hat (wie hier bereits OVG Münster, Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris Rn. 24 ff., ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris Rn. 16 ff.; ebenso Blatt, ZBR 2010, 184 ff.; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt-Kommentar, Stand: Mai 2014, A II/1 § 6 BBesG Rn. 29, 38).
  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Der Senat folgt in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg (Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7/13 - juris zu § 45 BBesG) nicht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris), die eine leistungsabhängige Stellenzulage bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlags während der Freistellungsphase im Blockmodell berücksichtigt hat.
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